Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Leistungen: Die Leistungen der Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei
Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, CTG-Überwachungen, Wochenbettbetreuung und Beratung während der
Stillzeit.
Wahlleistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ebenfalls nicht umfasst sind
Krankentransporte, ärztliche Leistungen, Betreuung bei der Geburt sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V
erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der
erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über die ich im Behandlungsvertrag gesondert informiere.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Betreuten daher als
Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
- Falls keine gültige Mitgliedschaft der genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Vereinbarte Termine, die von der Betreuten nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt
wurden.
- Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente
überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Betreute die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer
Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind fristgerecht zu bezahlen, unabhängig von der
Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB ).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der
Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme
hat keine Kenntnis über den inhalt der verschiedenen Versicherungen.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebür von 5,00 Euro berechnet.
Wahlleistungen (wie z.B Taping.) werden separat vereinbart.
Haftung: Die Hebamme haftet für ihre Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit
im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt
hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen oder ärztlich
veranlassten Leistungen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.